Freitag, 30. Juni 2017

Intimes im Staatsauftrag ausschnüffeln

Bundestrojaner lauscht und beobachtet
22. Juni 2017  ::  Der Begriff “Trojaner” im IT-Bereich bezeichnet das heimliche Unterschieben einer Software, die mich ausspionieren soll. Nun will uns der Bundestag ein Trojaner-Gesetz unterschieben.    
Der Staatstrojaner kam nicht offen auf uns zu. Wie ein echter Trojaner wurde diese gravierende gesetzliche Regelung bis zuletzt versteckt in einer anderen Hülle.

Computer + Smartphone = Privatester Gedächtnisspeicher

All die persönlichsten Gedanken außerhalb unseres Kopfes sind im Computer und Smartphone gespeichert. Zum einen die veröffentlichten Gedanken und Meinungen in den sozialen Netzwerken.
Dann aber auch die ganz privaten Gedanken und Bilder, zu intim um sie auf Facebook, WhatsApp oder Instagramm zu veröffentlichen.
Und genau in diese intimen Bereich höchst privater Geheimnisse will unser lieber Überwachungs-Staat ungehindert hineinschauen.  Formal ganz legal.
Der Trojaner darf formal legal Kamera und Mikrofon einschalten. Ein gruselige Vorstellung.
Das soll legal sein ?
Da kann man doch sagen:  Menschenwürde ade !

Feige Abgeordnete

Was steht an diesem 22. Juni 2017 auf dem Programm des Bundestages:  Die erste Lesung Gesetzes das den legalen Einblick in intimste Bereiche legalisieren soll.
Mit einem Verfahrenstrick an eine andere Beratung angehängt, tituliert als “Formulierungshilfe” des Justizministeriums, war dieser Vorstoß ein echtes trojanisches Einschleusungsmanöver:
Man täuscht alle, was man wirklich vor hat, mit dem Ziel, diese dann mit dem angreifen zu können, was man versteckt einschmuggelt.   
Unsere lieben Abgeordneten versuchen uns hereinzulegen, bereiten etwas vor, mit dem später jedem von uns jegliche Intimsphäre genommen werden kann. Deshalb noch einmal: Menschenwürde ade !
Ein schlechtes Gewissen, soweit das bei MdBs vorhanden ist, muss es doch gegeben haben. Denn vorab diskutiert wurde praktisch nicht über diesen Vorstoß.
Selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte erfuhr erst aus der Presse davon.

Gespenstische Ruhe


Seit dem 22. Juni 2017 wurde es auffallend ruhig.
Was ist nun schlimmer:  Die trojanische Aktion im Bundestag oder die darauf folgende Passivität der Öffentlichkeit. Kein Aufstand in den Medien - weshalb ?
Der Klops ist jedoch noch nicht gegessen. Unsere “werten” MdBs sind uns da noch einige Antworten offen.
Die Notwendigkeit wird anerkannt, dass staatliche Sicherheitsorgane Werkzeuge benutzen können, um unsere Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
Das Außerkraftsetzen des Artikel 1 des Grundgesetzes der unbedingte Schutz unserer Menschenwürde, kann dafür jedoch nicht geopfert werden.  

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